Risikostreuung und Anlagemanagement bei U-Kassenzusagen
NEU: Kombination mit Treuhandkonto möglich!
Optimale Bindungswirkung durch Baustein-Konzept
Systemvorteil bei Entgeltumwandlung über DUK – Kooperation mit (VKB)
Das leistungsstarke Online-Tool zur Einrichtung der Zusage über die DUK
Der Formulargenerator erzeugt Zip-Ordner mit allen erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien – DSGVO-konform und mit Passwort schützbar.
Für die meisten Versicherungspartner können auch Rückdeckungsversicherungen berechnet und Antragsunterlagen erstellt werden!
Hier geht es zur Registrierung/Anmeldung.
Brachliegende Zeitwertkontenguthaben über die DUK in Betriebsrente überführen
Pensionszusagen über die DUK optimieren – Kooperation mit InterRisk
Liechtenstein Life technisch im Formulargenerator integriert
Canada Life Generation Business – kürzere Laufzeiten möglich
Die Deutsche Unterstützungskasse ist eine freie Unterstützungskasse, die unabhängig von einem Versicherungsunternehmen ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen umsetzt und inzwischen zu den führenden Anbietern im Markt gehört.
In erster Linie fühlen wir uns den Unternehmen verpflichtet, in deren Auftrag wir Zusagen der betrieblichen Altersversorgung durchführen. Besonderheit: Jede Zusage kann mit Hilfe eines anderen Versicherungsprodukts ausfinanziert werden – auch von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen.
Außerdem beraten wir alle Parteien bei Entwicklung und Umsetzung von Versorgungskonzepten – unabhängig, frei und kostenlos.
Nutzen Sie uns als Diskussionspartner zu sämtlichen Themen der betrieblichen Altersversorgung – auch über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse hinaus, wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Christian Willms
Vorstand Deutsche Unterstützungskasse
Schritt 1: Erstellung der arbeitsrechtlichen Musterunterlagen/Auswahl der Rückdeckungsversicherungen
Nachdem klar ist, dass eine Unterstützungskassenversorgung über die DUK zugesagt werden soll, können sämtliche Unterlagen über den Formulargenerator zusammen mit den Unterlagen zur Beantragung der Rückdeckungsversicherungen erzeugt werden oder stehen im Formularcenter zur Verfügung.
Zur Ausfinanzierung der Zusage können dabei Rückdeckungsversicherungen von nahezu allen relevanten Anbietern verwendet werden.
Der Auswahlprozess findet in der Regel unter Zuhilfenahme von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern mit Spezialkenntnissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung statt.
Schritt 2: Erstellung der Leistungsausweise
Das Unterlagenpaket wird in eingescannter Form komplett an info@deutsche-ukasse.de gesandt oder per Post an Deutsche Unterstützungskasse, Barmbeker Str. 2, 22303 Hamburg.
Wir prüfen sämtliche Unterlagen, zeichnen die Rückversicherungsanträge gegen und senden diese an die Versicherungsgesellschaften.
Nach Vorlage der Versicherungspolicen erstellen wir die Leistungsausweise für die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und versenden diese zusammen mit den gegengezeichneten Leistungsplänen und Vereinbarungen.
Schritt 3: Durchführung und Abwicklung der Versorgungszusagen
Von nun an sind wir der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.
Wichtige Informationen für Vermittlerinnen und Vermittler:
1. Einer gesonderten Vereinbarung zur Nutzung der DUK bedarf es für Vermittlerinnen und Vermittler nicht – die DUK wird direkt vom Trägerunternehmen mit der Durchführung der Zusagen beauftragt.
2. Die Vergütung für die Vermittlung der Rückdeckungsversicherungen erhalten die Vermittlerinnen bzw. Vermittler entweder direkt vom Trägerunternehmen in Form von Honorar oder direkt von den Versicherungsgesellschaften.
Je nach Versicherungsunternehmen, Region, Vertriebsweg oder auch Aktualität der Vereinbarung können Sonderreglungen gelten oder ist ein Nachtrag zur Vereinbarung notwendig. Bitte informieren Sie sich hierzu beim jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen teilweise nur die männliche bzw. weibliche Form verwendet. Dies stellt keine Benachteiligung anderer Geschlechter dar. Wenn die männliche bzw. weibliche Personenbezeichnung gewählt wurde, ist dies nicht geschlechterspezifisch, sondern es sind stets auch andere Geschlechtsformen gemeint.