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Risikostreuung und Anlagemanagement bei Unterstützungskassenzusagen

Situation: Regelmäßig werden zur Ausfinanzierung einer Unterstützungskassenzusage hohe Beträge fällig, z.B. bei:

  • Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern sowie Vorstandsmitgliedern (Stichwort: ersetzende Versorgung).
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit höheren Einkommen und somit höherem Versorgungsbedarf.
  • Älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die keine bzw. nur eine ungenügende Altersvorsorge aufgebaut haben.

Die Unterstützungskassenzusage in diesen Fällen mit „nur“ einem Rückdeckungsversicherungsprodukt auszufinanzieren kann riskant sein, denn sowohl eine ungünstige Entwicklung des Versicherungsprodukts, als auch des Versicherungsunternehmens kann den gesamten Erfolg der Versorgung gefährden.

Kurz und knapp:

  • Portfolio-Konzept heißt: der Dotierungsbetrag wird auf mehrere Zusagen verteilt.
  • Ab 400 Euro Dotierungsbetrag kann sich eine Streuung auf mehrere Zusagen lohnen.
  • Jede Zusage kann mit einer Rückdeckungsversicherung eines anderen Versicherungsunternehmens ausfinanziert werden.
  • Für jede Versorgungsanwärterin und jeden Versorgungsanwärter kann ein eigenes Zusagen-Portfolio zusammengestellt werden.
  • Im Laufe der Zeit ist das Portfolio um weitere Zusagen erweiterbar - es “atmet”.

Eine Lösung aus unserer Sicht: Das DUK:PortfolioKonzept
Mit der Gründung der Deutschen Unterstützungskasse (DUK) in 2004 haben wir das DUK:PortfolioKonzept entwickelt.

Das DUK:PortfolioKonzept ermöglicht eine Verteilung des Dotierungsbetrags zur Ausfinanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen, die mit unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert werden – die Voraussetzung hierfür bietet der Leistungsplan der DUK.

Frei nach dem Motto von John D. Rockefeller: „Don't put all your eggs in one basket” wird beim DUK:PortfolioKonzept das Anlagerisiko bei der Aus­finanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen verteilt, die dann von der DUK für die Versorgungsanwärterin bzw. den Versorgungs­anwärter in der Verwaltung zusammengefasst werden. Dabei kann jede Zusage mit mit einer Rückdeckungsversicherung eines anderen Versicherungsunternehmens ausfinanziert werden.

Sobald für eine Versorgungsanwärterin bzw. einen Versorgungsanwärter der Dotierungsbetrag auf mehr als eine Zusage verteilt wird, sprechen wir von einem „Portfolio“.

Ab einem Dotierungsbetrag von 400 Euro im Monat lohnt es sich unserer Meinung frei nach John D. Rockefeller darüber nachzu­denken den Dotierungsbetrag auf zwei Zusagen mit unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen zu verteilen.

Ein weiterer Vorteil: Überdies liefert das DUK:PortfolioKonzept neben der Vermeidung von "Kumulrisiken" und der Möglichkeit zu diversifizieren einen weiteren Vorteil. Bei zukünftigen Erhöhungen des Dotierungsvolumens können entweder die bestehenden Versorgungszusagen aufgestockt werden oder es kann auch eine weitere Versorgungszusage das bestehende Portfolio ergänzen.

Auf diese Weise können zum Beispiel attraktive Neuprodukte im Verlauf der Zeit bei der Ausfinanzierung der Versorgung mit einbezogen werden - das Portfolio “atmet”.

Kurz gesagt: Das DUK:PortfolioKonzept ermöglicht Beraterinnen und Beratern, Unternehmen sowie Versorgungsanwärterinnen und Versorgungsanwärtern bei der Ausfinanzierung jeder Versorgung ein bedürfnisgerechtes Portfolio von zwei und mehr Zusagen – ausfinanziert mit den Rückdeckungsversicherungen von nahezu allen relevanten bAV-Anbietern – individuell zusammen zu stellen.

Ergebnis: Die Beraterinnen und Berater erbringen dabei eine Consulting-Dienstleistung mit entsprechender Wertigkeit und Wahrnehmung bei den Unternehmen. Und auch die Unternehmen, die das DUK:PortfolioKonzept einsetzen, punkten in den Bereichen Personalbindung und Personalgewinnung.


Wie geht das?

Schritt 1:
In der Regel findet zwischen dem Unternehmen und der das Unternehmen beratenden Versicherungsvermittlerin bzw. dem Versicherungsvermittler der Entscheidungsprozess darüber statt, dass und in welcher Form der Dotierungsbetrag aufgeteilt werden soll. Registrierten Vermittlerinnen und Vermittlern steht im passwortgeschützten Bereich überdies der DUK:Rechner zur Verfügung, ein Tarifvergleichstool, das die Originalrechenkerne der Versicherer verwendet.

Schritt 2:
Mit Hilfe der Musterunterlagen der DUK und den Antragsformularen zu Beantragung der Rückdeckungsversicherungen werden die Versorgungszusagen eingerichtet.

Unsere Empfehlung: Einfacher als alle Unterlagen und Anträge an der Tastatur auszufüllen geht es für registrierte Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Formulargenerator.

Der Formulargenerator erzeugt mit wenigen Eingaben einen Zip-Ordner mit vorausgefüllten PDF-Dateien, die DSGVO-konform mit einem Passwort geschützt werden können. Und: Für die überwiegende Zahl der Versicherungspartner können ebenfalls die Rückdeckungsversicherungen berechnet und Antragsunterlagen erstellt werden!

Schritt 3:
Nachdem die Versicherungsunternehmen die Versicherungspolicen erstellt haben, versendet die DUK die Leistungsausweise und kümmert sich von nun an um Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.