Versicherungskammer Bayern und
Deutsche Unterstützungskasse kooperieren!

Kurz und knapp:

  • Versicherungskammer Bayern (VKB) ist Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts.
  • gemäß Tarifvertrag dürfen für die Entgeltumwandlung nur öffentliche Versicherer eingesetzt werden.
  • die Direktversicherung/Pensionskasse ist in kommunalen und öffentlichen Betrieben eher uninteressant.
  • In der Kombination von DUK und VKB können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets die vollen 4% der BBG für Entgeltumwandlung nutzen

Entgeltumwandlung bei kommunalen und öffentlichen Betrieben über die Deutsche Unterstützungskasse organisieren

Der Versorgungsgrad im Rentenalter ist inzwischen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst spürbar gesunken seit Einführung des Punktesystems in den Zusatzversorgungssystemen in 2002.

Die Tarifparteien reagieren in 2003 und ratifizieren den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) mit dem Ziel über Entgeltumwandlung eine Betriebsrente auszufinanzieren und so entstandene Lücken zu schließen.

Aber: die Potentiale der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG für die Belegschaft sind durch die Arbeitgeberbeiträge in die Zusatzversorgungssysteme (VBL und ZVK) zu großen Teilen oder sogar in vollem Umfang verbraucht.

Ergebnis: die Direktversicherung/Pensionskasse ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen und öffentlichen Betrieben eher uninteressant.


Eine mögliche Lösung: Entgeltumwandlung über die Deutsche Unterstützungskasse mit der Versicherungskammer Bayern

Der Konzern Versicherungskammer Bayern hat sich für das Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge für die Kooperation mit der DUK entschieden, um auf diese Weise sein Angebot für Versicherungsmaklerinnen bzw. -makler sowie und Mehrfachvermittlerinnen bzw. -vermittler auszubauen.

Mit der Kooperation wollen beide Parteien ihren Wettbewerbsvorteil nutzen und die eigene, unabhängige Marktposition in der bAV festigen und ausbauen.

So hat die Versicherungskammer mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) die bAV als eines der wichtigsten Wachstumsfelder im Altersvorsorgemarkt identifiziert. Seit 2017 werden durch eine eigene Konzernfunktion konsequent Marktlösungen entwickelt und Potenziale gehoben. Gemessen an den gebuchten Bruttobeiträgen rangiert die Versicherungskammer bereits auf Platz 6 der deutschen Lebensversicherer.


Und die Deutsche Unterstützungskasse kann mit der Versicherungskammer Bayern (VKB) als Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts als erste freie Unterstützungskasse eine tarifkonforme Rückdeckungsversicherung für die Entgeltumwandlung bei kommunalen und öffentlichen Betrieben bieten!

Und das ist deswegen von so großer Bedeutung, weil in kommunalen und öffentlichen Betrieben gemäß Tarifvertrag ( § 6 TV-EUmw/VKA) nur Tarife von kommunalen Versicherungsunternehmen wie der VKB bzw. Tarife der Sparkassen-Finanzgruppe für die Rückdeckung eingesetzt werden dürfen.

Vorteil DUK: nur mit der Unterstützungskasse können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Betrieben stets die vollen 4% der BBG stehen für steuer- und sozialversicherungsbetragsfreie Entgeltumwandlung nutzen – und das werden sie zu schätzen wissen!


Thomas Vietze Portrait

„Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Unterstützungskasse ist für uns ein weiterer wichtiger Schritt, unser Angebot der betrieblichen Altersvorsorge auszuweiten und dabei den Anforderungen von Maklern und Mehrfachvermittlern zu erfüllen.“,
sagt Thomas Vietze, Hauptabteilungsleiter Firmenkunden Leben im Konzern Versicherungskammer.

„Ich freue mich sehr über die Kooperation mit der Versicherungskammer. Durch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten über die Unterstützungskasse können wir dabei helfen, die bAV zu stärken – zum Vorteil aller Beteiligten.“,
sagt Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse.

Christian Willms Portrait

Informationen zur Versicherungskammer Bayern:

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte er Beitragseinnahmen von 9,36 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg aktiv. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.900 Beschäftigte, davon gut 270 Auszubildende.